03843 - 685409  Bärstämmweg 39 d, 18273 Güstrow

AGB

I. Allgemein

1. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Alle angegebenen Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. Angenommene Angebote werden verbindlich bei Bestätigung oder Auftragsausführung.
4. Erteilte Aufträge sind vom Verkäufer schriftlich zu bestätigen. Er-hebt der Käufer binnen weiterer 8 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Widerspruch, so gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt.
5. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehen.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Bei Neuer-scheinen einer Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.
2. Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben Listenpreise keine Gültigkeit.
3. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.
4. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung vom reinen Rechnungsbetrag möglich.
5. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung her-rühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechts seitens unserer Kunden ausgeschlossen.
6. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vor-behalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
7. Tritt in die Vermögensverhältnisse des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer Nachfrist bei Untätigbleiben des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
8. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 4 % gemäß BGB 288 berechnet.

III. Versand und Verpackung

1. Der Versand, einschließlich Anfuhr, erfolgt auf Rechnung und Ge-fahr des Käufers. Anfallendes Rollgeld zur Bahn trägt der Käufer. Wird die Versendung durch einen Umstand, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über.
2. Der Verkäufer hat die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Offene Wagenladungen sind abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen.
3. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
4. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z. B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten des Käufers zurückgeführt werden.
5. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nach-genommen werden.
6. Eine Anlieferung per LKW erfolgt nur über befahrbare Straßen.

IV. Lieferpflichten

1. Im Falle von Wetterkatastrophen wie z. B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z. B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördlichen Eingriffen verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. Schadenersatzansprüche kann der Käufer nicht geltend machen.
2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

V. Maße und Muster

1. Sämtliche Maße sind Zirkamaße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig.
2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Erfüllung sämtlicher von uns gegenüber dem Besteller bereits zustehenden und künftig entstehenden Forderungen nebst Nebenforderungen.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Pflanzen im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern, hierbei ist der bestehende Eigentumsvorbehalt offen zu legen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist er nicht befugt.
3. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Vorbehaltskäufer wird ermächtigt, die Forderung für uns einzuziehen, solange er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt.
4. Unser Eigentum an Pflanzen geht nicht dadurch verloren, dass der Besteller die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt.
5. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist.
6. Der Vorbehaltskäufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Hierzu gehört insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.

VII. Garantie und Gewährleistung

1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag berechnet werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Käufer den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu gehört insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc., sind von der Garantie ausgeschlossen.
2. Die Pflanzen sind bei Anlieferung unverzüglich zu überprüfen. Hier-bei festgestellte Mängel sind sofort, spätestens jedoch binnen 2 Tagen nach Kenntnis schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls binnen 2 Tage nach Kenntnis, spätestens jedoch nach Ablauf von 6 Monaten nach Auslieferung schriftlich gerügt werden.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, in Fällen eines Mangels eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen steht dem Käufer ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung zu.
4. Sämtliche Schadensersatzansprüche belaufen sich höchstens auf den einfachen Nettorechnungswert. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grund und welcher Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
5. Ist nur ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft, kann nur für diesen einen Teil der Lieferung Anspruch geltend gemacht werden.
6. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet dazu, die Sorten ausschließlich mit dem Originaletikett weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Verkäufers.

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